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Krankenversicherung
Für 2007 schätzte das Statistischen Bundesamts die Bürger, die trotz genereller Versicherungspflicht ohne Krankenversicherung sind auf rund 400.000.
Insbesondere handelt es sich dabei um Selbstständige und Freiberufler, die oftmals aus wirtschaftlichen Druck heraus auf eine Krankenversicherung verzichten.
Darüber hinaus gibt es auch viele, die wegen rückständiger Beiträge aus der Krankenversicherung herausgeflogen sind. Gleiches gilt für Auslandsrückkehrer, die der Gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind.
Mit der letzten Gesundheitsreform wurde diesen Gruppen jedoch mit Wirkung zum 01. April 2007 die Rückkehr in die Gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht. Und zwar sind per Gesetz die Gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet ihre ehemaligen Mitglieder wieder aufzunehmen. Es besteht hierbei für die Krankenkassen der so genannte Kontrahierungszwangs. Eine neue gesetzliche Regelung sorgt dabei dafür, dass durch den Versicherungszwang und den damit zu entrichtenden Beitrag niemand finanziell überlastet wird. In der Gesetzlichen Krankenversicherung gilt ein prozentualer Beitrag. Dieser orientiert sich an der Höhe des Einkommen. Wer bedürftig ist, erhält danach einen Zuschüsse vom Arbeitsamt, oder vom Grundsicherungsträger.
Wer sich zu spät wieder krankenversichert, zum Beispiel erst dann, wenn er krank ist, muss nicht bezahlte Beiträge nachzahlen. Solange Beitragsschulden bestehen, erhält man auch nur im Notfall eine Versorgung.
Seit 01. Juli 2007 ist es entsprechend auch ehemals privat Krankenversicherten möglich wieder bei ihrer alten Privaten Krankenkasse „anzuklopfen“ und um Aufnahme zu ersuchen.
Aufgenommen werden diese dann in den Standardtarif. Seit 01. Juli 2007 besteht dabei lediglich jedoch nur ein Beitrittsrecht, noch keine Beitrittspflicht. Diese tritt erst mit Wirkung zum 01. Januar 2009 in Kraft.
Wer noch überhaupt nicht krankenversichert war, wird dem System zugeordnet, das für seine letzte ausgeübte Tätigkeit zuständig war.
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